Hinweis: Bei allen Arbeiten mit Motorsensen, Kantenschneidern, Freischneidern, Blas-/Sprühgeräten und Trennschleifgeräten muss zusätzlich ein Augenschutz (Schutzbrille nach EN 166) getragen werden! Der Gesichtsschutz kann den Augenschutz (Schutzbrille) nicht ersetzen.