die Richtlinie ÖBFV-RL GA-23 "Ausrüstung zur Sicherung von Personen" soll die Sicherung von Feuerwehrpersonal bei Tätigkeiten in absturzgefährdeten Bereichen (z.B.: unwegsames Gelände, auf Dächern,...) ermöglichen
die definierten Geräte stellen die Mindestausrüstung für derartige Einsätze dar
die Basisausrüstung zum Halten bzw. Zurückhalten von Personen hat zum Ziel einen Absturz auszuschließen (Zurückhalten einer Person vor einer Absturzkante, Halten einer Person von Oben - gespannte Leine,...)