Stihl Gesichtsschutzkombi Advance GPC28
mit Kunststoffscheibe 0000 884 0256

69,90 €
per 1 STK

STK
VPE 1 STK
EAN:12110230

STIHL Gesichts-/Gehörschutz ADVANCE GPC 28
  • für professionelle Anwendungen
  • Gesichtsschutz mit Kunststoffscheibe (Polycarbonat); 100 % UV-Schutz
  • Visier mit Anti-Beschlag-Beschichtung
  • verstellbare Tragebänder mit Ratschenverstellung
  • Stirnschutz mit Belüftungsschlitzen
  • das umlaufende Haltesystem bietet eine optimale Ergonomie
  • Gehörschutzkapseln ist je nach Anwendung auch abnehmenbar
  • entspricht EN 166, EN 352
  • Dämmwert - SNR 28 (H: 32, M: 26, L: 16 / H-M-L: Hoch-, mittel- und tieffrequenter Lärmwert); bis 108 db (A)
  • mit "KWF-Profi"-Zeichen - das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. vergibt das Prüfzeichen "KWF-Profi" an forsttechnische Arbeitsmittel, die den hohen Ansprüchen der professionellen Waldarbeit hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltverträglichkeit entsprechen.

Hinweis: Bei allen Arbeiten mit Motorsensen, Laubbläsern, Freischneidern, Blas-/Sprühgeräten und Trennschleifgeräten muss zusätzlich ein Augenschutz (Schutzbrille nach EN 166) getragen werden!

Artikelnr. Hersteller:00008840256
 
Marke
STIHL
Geräuschpegel
108 dB
Größe
one size
 

STIHL Gesichts-/Gehörschutz ADVANCE GPC 28
  • für professionelle Anwendungen
  • Gesichtsschutz mit Kunststoffscheibe (Polycarbonat); 100 % UV-Schutz
  • Visier mit Anti-Beschlag-Beschichtung
  • verstellbare Tragebänder mit Ratschenverstellung
  • Stirnschutz mit Belüftungsschlitzen
  • das umlaufende Haltesystem bietet eine optimale Ergonomie
  • Gehörschutzkapseln ist je nach Anwendung auch abnehmenbar
  • entspricht EN 166, EN 352
  • Dämmwert - SNR 28 (H: 32, M: 26, L: 16 / H-M-L: Hoch-, mittel- und tieffrequenter Lärmwert); bis 108 db (A)
  • mit "KWF-Profi"-Zeichen - das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. vergibt das Prüfzeichen "KWF-Profi" an forsttechnische Arbeitsmittel, die den hohen Ansprüchen der professionellen Waldarbeit hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltverträglichkeit entsprechen.

Hinweis: Bei allen Arbeiten mit Motorsensen, Laubbläsern, Freischneidern, Blas-/Sprühgeräten und Trennschleifgeräten muss zusätzlich ein Augenschutz (Schutzbrille nach EN 166) getragen werden!