Idealer zusätzlicher Schutz beim Grillen im Freien, beim Camping / Caravaning, am Küchenherd, in Kindergärten, Schulen, Laboratorien, an Arbeitsplätzen und in Kombüsen auf Wasserfahrzeugen.
Hinweis: Für Küchenbetriebe mit Fritteusen bis 50/ regelt die DGUV (Regel GUV-R111) die Verwendung mindestens eines Feuerlöschers mit nachgewiesener Eignung zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden mit einem bevorzugten Inhalt von 6l vorzuhalten.